Info Rentenberater - Rentenberatung

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Informationen zum Rentenberater

Zu den einzelnen Themengebieten des über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts biete ich zielgruppenspezifische Vorträge u. a. für Arbeitgeberverbände, Interessengruppen oder Seminarveranstalter an, z. B.  

Rentenberater sind freiberuflich tätige Spezialisten für das Sozialversicherungsrecht, die - ähnlich wie Steuerberater oder Rechtsanwälte - gegen Honorar tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern.
 
Rentenberater für den Sachbereich Kranken- und Pflegeversicherung sowie über- und zwischenstaatliches Recht sind als unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten darauf spezialisiert Ihre Ansprüche bei Kranken- oder Pflegekassen geltend zu machen.
 
In der Spezialsierung auf das über- und zwischenstaatliche Recht befassen sich Rentenberater z. B. mit Fragen des gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes bei einem vorübergehenden oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland. Hierzu gehören z. B. Auskünfte über Ihre Ansprüche auf Kostenerstattung für Zahnersatz, ärztliche Behandlung usw., wenn Sie diese privat im Ausland in Anspruch genommen haben. Unabhängig davon, ob Sie gezielt für die Inanspruchnahme einer Leistung ins Ausland gereist sind oder diese im Rahmen eines Urlaubs, Studiums, einer Entsendung im Rahmen eines beruflichen Auslandsaufenthalts oder nach einem Wohnsitzwechsel ins Ausland in Anspruch genommen haben. Rentenberater mit dieser Spezialisierung können Sie hinsichtlich Ihrer Ansprüche in solchen und vielen weiteren Fragen beraten (Hinsichtlich meines Leistungsangebots siehe "Meine Leistungen für Sie"

Rentenberater dürfen sich nur Personen nennen, die eine Erlaubnis für die Ausübung rechtsberatender Tätigkeiten vom Amts- oder Landgerichtspräsidenten nach Prüfung der persönlichen Eignung und Sachkunde erhalten haben. Vom Rentenberater sind immer die Interessen des Mandaten gegenber den Sozialversicherungsträgern zu vertreten. Dort wo die Beratung des Versicherungsträgers ihre Grenzen findet, weil seine Interessen betroffen sind, fängt spätestens die unabhängige Beratung und optimale Vertretung durch den Rentenberater an.

"Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben - insbesondere bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen." (Bundesdrucksache 8/4277 vom 20. Juni 1980)

 
 
 
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